KFP-Ingenieure

Nutzungsbedingungen für das KFP-Ausschreibungs-System
Suche Newsletter Vergabespiegel Funktion Info-Center Registrieren Anmelden AGB Kontakt Liste

Nutzungsbedingungen für das KFP-Ausschreibungs-System

Donnerstag, den 29. Juli 2010
 

Nutzungsbedingungen für das KFP-Ausschreibungs-System

§ 1 Zugangsberechtigung

  1. Der Online-Dienst - KFP-Ausschreibungs-System - wird von der KFP Projektentwicklungs GmbH, Röthenbach St. W., An der Radwiese, betrieben. Vertragspartner für den Nutzer ist die KFP Projektentwicklungs GmbH.
  2. Die Nutzungsvereinbarung kommt zustande, indem der Kunde das elektronische Registrierungsformular ausfüllt und die Daten übermittelt oder die entsprechenden Daten der KFP Projektentwicklungs GmbH in schriftlicher Form übermittelt und die KFP Projektentwicklungs GmbH nach Überprüfung der übermittelten Registrierungsdaten das Angebot durch Übermittlung der Zugangsdaten (Nutzerkennung und Passwort) annimmt.
  3. Alle angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen (§ 14 BGB) bzw. Handwerksbetriebe.
  4. Die Nutzung des Online-Dienstes ist Unternehmen und Unternehmern untersagt, die ebenfalls Ausschreibungen und / oder Vergabeunterlagen veröffentlichen und / oder an Dritte weitergeben, die nicht ihre eigenen sind. Dies gilt entsprechend für deren Organe, Angestellte, Gesellschafter und freie Mitarbeiter. Insbesondere sind diese Personen nicht berechtigt, als Mitarbeiter anderer Unternehmen oder Privatpersonen den Online-Dienst zu nutzen. Dies gilt entsprechend für Unternehmen, deren Gesellschafterbestand zumindest teilweise mit dem eines vorbezeichneten Unternehmens mittelbar oder unmittelbar identisch ist.
  5. Der zugangsberechtigte Nutzer darf den Online-Dienst auch seinen Angestellten und ständig beschäftigten Mitarbeitern für den betrieblichen Eigenbedarf des Zugangsberechtigten zur Verfügung stellen. Die Zugangsberechtigung berechtigt nicht zur Nutzung des Zugangs aus einer anderen Betriebsstätte des Zugangsberechtigten. Betrieblicher Eigenbedarf im Sinne dieser Nutzungsbedingungen liegt nur bei einer Nutzung zugunsten derselben Betriebsstätte vor. An einem betrieblichen Eigenbedarf fehlt es darüber hinaus, wenn der Nutzer Bekanntmachungstexte bzw. Vergabeunterlagen herunterlädt, die sich auf Leistungen bzw. Gewerke beziehen, die nicht mit dem im Handelsregister und / oder der Handwerksrolle eingetragenen oder dem gegenüber der KFP Projektentwicklungs GmbH angegebenen Betätigungsfeld des Nutzers übereinstimmen.
  6. Durch ein Vertragsverhältnis zwischen der KFP Projektentwicklungs GmbH und dem Nutzer wird kein Vertragsverhältnis der Nutzer untereinander begründet. Womöglich über das KFP-Ausschreibungs-System angebahnte Verträge kommen ausschließlich zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer zustande. Die KFP Projektentwicklungs GmbH stellt mit dem das KFP-Ausschreibungs-System ausschließlich ein Medium zur Übermittlung der für den Vertragsabschluss notwendigen Daten und Erklärungen zur Verfügung.

§ 2 Leistungen der KFP Projektentwicklungs GmbH

  1. KFP-Ausschreibungs-System
    Die KFP Projektentwicklungs GmbH stellt ein internet-basierendes Datenbank-System zur Abwicklung von Vergabeprozessen zur Verfügung. Das KFP-Ausschreibungs-System dient dem Informations- und Datenaustausch zwischen Bauherren und Unternehmen, die Leistungen vergeben wollen (im folgenden Auftraggeber), und Unternehmen, die diese Leistungen ausführen wollen (im folgenden Auftragnehmer).
  2. Das KFP-Ausschreibungs-System ist im Internet zu finden. Der zugangsberechtigte Nutzer erhält alle Bedienungshinweise, um das KFP-Ausschreibungs-System zu erreichen und zu nutzen.
  3. Der zugangsberechtigte Nutzer darf folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
    • Der Zugriff auf das KFP-Ausschreibungs-System ist unentgeltlich
    • Recherche im KFP-Ausschreibungs-System
    • Anzeige aller Suchergebnisse in Kurzform
    • Herunterladen bzw. Einsehen von Leistungsverzeichnissen. Hierfür ist ein gesondertes je nach Gewerk nutzungsabhängiges Entgelt zu entrichten.

§ 3 Verfügbarkeit

  1. Das KFP-Ausschreibungs-System steht den zugangsberechtigten Nutzern im Rahmen der Verfügbarkeit des Rechenzentrums grundsätzlich 24 Stunden an sieben Tagen der Woche zur Verfügung. Zum Zwecke von Servicearbeiten am Informationssystem kann es jedoch zu Abschaltungen kommen. Die KFP Projektentwicklungs GmbH haftet nicht für einen vorübergehenden Ausfall der Verfügbarkeit, den sie nicht zu vertreten hat. Insbesondere haftet die KFP Projektentwicklungs GmbH nicht im Falle eines unbefugten Zugriffs Dritter auf die Datenbank.
  2. Die KFP Projektentwicklungs GmbH hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit der Datenkommunikationsleitungen der Telekom oder anderer Telekommunikationsanbieter.
  3. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichtverfügbarkeit des KFP-Ausschreibungs-Systems sind ausgeschlossen, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich durch die KFP Projektentwicklungs GmbH herbeigeführt wurde.

§ 4 Pflichten des Nutzers

  1. Jeder zugangsberechtigte Nutzer muss selbst für geeignete Geräte und Software für die Nutzung des KFP-Ausschreibungs-Systems sorgen.
  2. Der zugangsberechtigte Nutzer hat dafür zu sorgen, dass seine Nutzerkennung und / oder sein Passwort nicht unbefugten Dritten zur Kenntnis gelangen. Leistungen, die durch einen unbefugten Dritten unter Ausnutzung der Nutzerkennung und des Passworts des zugangsberechtigten Nutzers abgefragt werden, sind durch den zugangsberechtigten Nutzer zu entgelten, sofern nicht das KFP-Ausschreibungs-System oder ihr zurechenbare Personen es zu vertreten haben, dass der Dritte Kenntnis von der Nutzerkennung und des Passwortes erlangt hat.
  3. Der zugangsberechtigte Nutzer hat dafür zu sorgen, dass er und andere Personen, denen er den Zugang zum KFP-Ausschreibungs-System ermöglicht, nur im Rahmen dieses Nutzungsvertrages und unter Beachtung der Urheber- und Nutzungsrechte das KFP-Ausschreibungs-System nutzen.
  4. Der Nutzer hat der KFP Projektentwicklungs GmbH jede Änderung seiner einmal der KFP Projektentwicklungs GmbH übermittelten Kontaktdaten, insbesondere seines Namens, seiner Firma, seines Geschäftssitzes, seiner Email-Adresse, im Falle des Vorliegens einer Einzugsermächtigung auch seines Kontos, unverzüglich anzuzeigen.
  5. Für die Kommunikation der KFP Projektentwicklungs GmbH wird das Medium Email verwendet. Mitteilungen gelten mit Eingang auf dem vom Nutzer gewählten Email-Server unter der vom Nutzer angegebenen Email-Adresse als zugestellt, da hiermit die Verfügbarkeit für den Nutzer hergestellt ist. Unerheblich ist der Zeitpunkt, an dem der Nutzer die Nachricht tatsächlich abruft.

§ 5 Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Alle Urheberrechte bleiben erhalten. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Informationen an Dritte ist ausgeschlossen. Weitergehende Rechte können einem Nutzer im Rahmen einer individuellen Vereinbarung eingeräumt werden.
  2. Den Zugangsberechtigten ist nicht gestattet, die aus dem KFP-Ausschreibungs-System entnommenen Informationen zu vervielfältigen, in irgendeiner Form zu vertreiben oder zu verkaufen, zu veröffentlichen oder anderweitig entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen. Eine unzulässige Nutzung liegt insbesondere auch vor, wenn der Zugangsberechtigte die Informationen anderen Betriebsstätten, Niederlassungen oder verbundenen Unternehmen zur Verfügung stellt.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

Die KFP Projektentwicklungs GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der übermittelten Informationen. Eine Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften ist insoweit nur gegeben, sofern die KFP Projektentwicklungs GmbH oder eine ihr nach den gesetzlichen Vorschriften zurechenbare Person einen Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat.

Die KFP Projektentwicklungs GmbH haftet nicht für die Verwertbarkeit, Be- bzw. Verarbeitbarkeit, Virenfreiheit sowie die Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit und Einhaltung der erforderlichen Form.

Die Entscheidung über die Annahme jedweder Angebote bzw. Abschluss von Werkverträgen liegt allein und ausschließlich beim jeweiligen Bauherren und nicht bei der KFP Projektentwicklungs GmbH.

§ 7 Nutzungsgebühren

Gebühren für die Nutzung werden nach der jeweils gültigen Preisliste je Gewerk in Rechnung gestellt.

Der zugangsberechtigte Nutzer trägt die Kosten für Telefon- und evtl. von ihm genutzte andere Datennetze selbst.

Beanstandungen des jeweiligen Rechnungsbetrages sind ausgeschlossen, wenn der Nutzer nicht spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich (z. B. per Email) widerspricht.

§ 8 Dauer der Vereinbarung und Vertragsänderungen

Die KFP Projektentwicklungs GmbH kann den Zugang sofort sperren bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben:

  1. Wenn es deutliche Hinweise gibt, dass der Zugang missbräuchlich genutzt wird. Eine missbräuchliche Nutzung liegt beispielsweise vor, wenn Daten ohne gesonderte Zustimmung der KFP Projektentwicklungs GmbH an Dritte weitergeleitet werden (§ 5 Abs. 2), wiederholt nicht zugangsberechtigte Dritte mit Wissen des Zugangsberechtigten den Zugang nutzen und / oder Handlungen vorgenommen werden, die im Widerspruch zu § 4 (2) und 3 und / oder § 5 stehen.
  2. Wenn der zugangsberechtigte Nutzer mit der Entrichtung des Nutzungsentgeltes länger als 5 Werktage in Verzug geraten ist.
  3. Wenn eine von der Nutzung ausgeschlossene Person den Zugang nutzt. Dies gilt auch, wenn der Mangel in der Zugangsberechtigung erst nach Abschluss dieses Vertrages eingetreten ist.
  4. Wenn die Art der abgerufenen Leistungen bzw. Gewerke nicht mit dem im Handelsregister und / oder der Handwerksrolle eingetragenen oder dem gegenüber der KFP Projektentwicklungs GmbH angegebenen Betätigungsfeld des Nutzers übereinstimmt.

§ 9 Datenschutz und Geheimhaltung

  1. Die KFP Projektentwicklungs GmbH sorgt dafür, dass alle Personen, die mit der Betreuung und Bedienung des KFP-Ausschreibungs-Systems betraut sind, die einschlägigen Datenschutzbestimmungen kennen und beachten.
  2. Diese Daten können von der KFP Projektentwicklungs GmbH an Dritte ausschließlich zur Steuerung von Arbeits- und Geschäftsprozessen zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Dritten/Bauherren weitergegeben werden. Eine Weitergabe der gespeicherten Daten an Andere zu anderen Zwecken erfolgt nicht. Die gespeicherten Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn der oben genannte Zweck entfällt, sofern nicht der Verdacht des Missbrauches besteht. Die KFP Projektentwicklungs GmbH behält sich vor, die Daten zum Beweis des Missbrauches im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung zu verwenden.

§ 10 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Streitigkeiten über oder in Verbindung mit dieser Nutzungsvereinbarung mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Firmensitz der KFP Projektentwicklungs GmbH.

§ 11 Sonstiges

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsvereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung kommt in diesem Falle eine dem Zweck der Regelung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung zur Geltung, die, die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt bei Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
  2. Nutzungsbedingungen, die zu diesen Nutzungsbedingungen im Widerspruch stehen, werden nicht akzeptiert.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen sind schriftlich vorzunehmen.
Diese Nutzungsbedingungen als PDF anzeigen/herunterladen

Um die bereitgestellten Dokumente anzuzeigen benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader. Klicken Sie hier um zur Download-Seite des Adobe Reader zu gelangen.

 
45 ms / 0,97 MiB / 1,00 MiB / Apache/2.2.8 (Unix) PHP/5.2.5 / 5.2.5